Zitat:
Zitat von tridinski
ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher
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Gerade nochmal gegoogelt.
Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.
Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist

) gelten die Abstandsregeln.
M.