Zitat:
Zitat von waden
wie Nogi87 schon schrieb: Du missverstehst vielleicht das Demonstrationsrecht. Wenn die LG sich auf die Kreuzung kleben, ist das nicht vom Demonstrationsrecht gedeckt.
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Und du? Bist du Spezialist für Demonstrationsrecht? Wie kannst du dir da so sicher sein, dass die Klebeaktion nicht vom Demonstrationsrecht gedeckt ist. Ich habe durchaus Kommentare von Anwälte vernommen, die das so sehen.
Und selbst wenn dem nicht so ist, sind die damit verbundenen Taten vielleicht OWis. Das rechtfertig einfach keine Hausdurchsuchung und auch nicht die bayrische Vorbeugehaft.