Zitat:
Zitat von Nepumuk
Es geht und ging nie um "ziviler Ungehorsam", sondern darum, dass Menschen von der Ausübung ihres von der Verfassung garantierten Demonstrationsrechtes durch völlig überzogene staatliche Maßnahmen (Hausdurchsuchung etc.) abgebracht werden sollen.
Die zitierte Aktion fällt sicher nicht darunter, das ist aber auch nicht das Thema.
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wie Nogi87 schon schrieb: Du missverstehst vielleicht das Demonstrationsrecht. Wenn die LG sich auf die Kreuzung kleben, ist das nicht vom Demonstrationsrecht gedeckt. Maanche sehen darin ist zivilen Ungehorsam, vielleicht ist es aber auch einfach justiziabel. Einerseits einige Gesetze nach eigenem Gutdünken zu übertreten und andereseits die Einhaltung sämtlicher anderer Gesetze einzufordern ist auch irgendwie schräg - "alle sollen sich an alle Gesetze halten, die ich für richtig halte" oder wie Polt schon so schön sagte: "jeder hat das Recht, meine Meinung zu haben"