Zitat:
Zitat von Nepumuk
Das gilt aber doch nur für den Fall, dass es sich um eine tatsächliche Organisation mit den entsprechenden Strukturen handelt. Auch das ist in Fall der "Letzten Generation" doch schon gar nicht der Fall. Es handelt sich bestenfalls um einen lockeren Verbund von kleineren Gruppen, die unter einem gemeinsamen Label Aktionen vorbringen.
Da gibt es natürlich keine Sippenhaft, wie kommst du auf eine solche Idee? Sippenhaft gibt es in unserem Rechtssystem zum Glück nicht, es muss immer die individuelle Schuld nachgewiesen werden.
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Sippenhaft ist doch nun schon wieder etwas ganz anderes. Blende einmal alle persönlichen Emotionen und Gefühle auch und betrachte den Sachverhalt allein auf einer sachlichen Ebene.
Natürlich braucht es eine Form der Tatbeteiligung. Aber das StGB sieht ja nun mehr vor als die alleinige Täterschaft. Da gibt es neben Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft auch noch Konstrukte wie zB die mittelbare Täterschaft. Was alles nicht unter Sippenhaft zu verstehen ist. Sippenhaft bedeutet, dass ich Teil einer Gruppe bin von der ich mich aufgrund Ethnie oder Familienzugehörigkeit oder anderen Faktoren nicht distanzieren kann, auch wenn ich es wollte.
Und da kommen wir dann zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der umfangreichen Durchsuchungen. Sobald ein Anfangsverdacht besteht, MUSS der Staat beginnen zu ermitteln, um diesen Verdacht entweder ausräumen oder vertiefen zu können. Dazu MÜSSEN Maßnahmen getroffen werden. Letztlich gilt es eben Rechtssicherheit herzustellen, ob denn der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Gruppe erhärtet werden kann oder nicht. Und da ist eben das Erlangen von Sachbeweisen durch Durchsuchungen erforderlich und auch geeignet. Alle milderen Mittel wie zB Befragungen und Vernehmungen von Gruppe Mitgliedern mögen vielleicht milder sein bei gleicher erforderlichkeit aber sie ist eben ungeeignet.