Zitat:
Zitat von Helmut S
Das war nicht die Frage. Die Behauptest, der Staat hätte das mit Absicht so gemacht und auch seine Motivation genannt:
Nochmal die Frage kannst du das belegen?

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Bisher hat die Staatsanwaltschaft nichts gefunden, was den Verdacht bestätigt und es gab auch keine Gründe vorher, um einen solchen Verdacht zu begründen. Nenne mir bitte einen. Daraus ziehe ich die Schlussfolgerungen: Die Durchsuchung diente der Überwachung und die Verdachtseinstufung der "Kriminalisierung" in der Öffentlichkeit, weil dieses faktisch der erreichte Zweck war.
Übrigens sieht das auch Wikipedia so, dass der Paragraf der Bildung einer kriminellen Vereinigung vom Staat oft missbraucht wird.
Zitat:
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"Heute ist die Bedeutung der Vorschrift im Vergleich zu früher gesunken. Insbesondere die Zahl der Verurteilungen ist rückläufig. In etwa fünf Prozent aller Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird Anklage erhoben, etwa ein Prozent führt zur Verurteilung. Aus diesem Grund wird die Norm mitunter auch als Schnüffelparagraph bezeichnet, da die allermeisten Verfahren eine staatliche Überwachung im Milieu der fast beliebig auswählbaren Betroffenen legalisieren, ohne dass diese sich (schon mangels Kenntnis des Verfahrens) dagegen wehren könnten. Ein geringfügiger Anfangsverdacht ist ausreichend, um weitreichende Ermittlungsbefugnisse zu erhalten. Häufig führen die Ermittlungen zu sogenannten Zufallsfunden."
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bildun..._Vereinigungen