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Alt 27.11.2022, 11:46   #1984
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4.082
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Referenzwert für den Verbrauch sind jeweils die Jahresverbräuche 2021 für 2022 und 2022 für 2023 und für die Kosten die Jahreskosten bzw. der Abschlag, der auf dieser Basis der Kunde zum voraus bezahlt.
Laut Gesetzentwurf wird das Entlastungskontingent mit dem Verbrauch im Kalenderjahr 2021 berechnet.

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Bis 80 % des bisherigen (vorigen) Jahresverbrauches kostet das Gas 12ct. Alles darüber den Vertragspreis. Spart der Kunde X % erhält er die X % rückerstattet sowie für 80 % des vorigen Jahresverbrauches, was er im Abschlag über 12ct bezahlt hat. Die Differenz zu den 12 ct pro 80 % Verbrauch bezahlt der Staat dem Anbieter, unabhängig vom Preis des Anbieters, der diesen Differenzbetrag an den Kunden weitergibt.

Gaspreisbremse-Rechner
Der Rechner geht von gleichbleibendem Verbrauch aus, ist also komplett sinnlos. Interessant ist doch wie man profitiert, wenn man es schafft den Verbrauch zu reduzieren.
dr_big ist offline   Mit Zitat antworten