Zitat:
Zitat von zahnkranz
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.
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Weil selbst viele Polizisten keine Ahnung von der STVO haben. Iss so.
Und die normale Nutzung der Straße durch Radfahrer, die nebeneinander fahren dürfen, s. Gesetz ist noch keine Behinderung.
Zu einer Behinderung wird das Ganze nur, wenn die Radler z.b. eine ewig lange Schleppe von Autos hinter sich her ziehen.
Z.b. mal Warten für 30 sec. hinter Raldern bis man um die nächste Kurve rum ist, wo genug Sicht ist, das überholt werden kann, das ist keine Behinderung. Oder eine schmale Straße bergauf.
Dass ist die Rechtslage, die natürlich auch den Radler nicht daran hindert, trotzdem mal rüber zu fahren oder bergauf in die nächste Lücke um die Autos hinter ihm durchzulassen. Ein Anrecht, dass das sofort passiert hat ein Autofahrer aber nicht.
Das sollte man bei der Diskussion vielleicht auch ein bisschen auseinander halten. Viele Autofahrer (und auch mal Radler) pochen auf Rechte die sie nicht haben.
Ich selbst muss nach Hause jeden Tag einen steilen Berg hoch, wo es wg. parkenden Autos nur einspurig ist. Ich fahr teilweise sogar auf den Bürgersteig um die Autos vorbei zu lassen.
Wenn aber einer hupend von hinten kommt und versucht mich von der Straße zu drängen, werde ich bockig
