Zitat:
Zitat von bergflohtri
Ich hab das jetzt erst nachgelesen und möchte deshalb etwas verspätet nachfragen:
1. Hast Du einen höheren Grad in irgend einer Kampfsportart
2. Wenn Du nach Zack - feddich den Kontrahenten aufgemischt hast und Dich anschließend aufgrund unglücklicher Umstände vor dem Kadi wiederfändest
- hätte eine ausgefasste Vorstrafe Auswirkungen auf Dein Dienstverhältnis?
|
Zu 1.: nein, aber ich bin schnell
Zu 2.: Affekttaten werden meistens milde geahndet.
Ergo: Solltest Du zum Beispiel eines unglücklichen Tages Deine:n Partner:in inflagranti beim Ehebruch erwischen, muss ein potentieller tätlicher Angriff auf die beiden ohne jeglichen Verzug erfolgen. Wenn Du zunächst in die Küche rennst, um ein Messer zu holen, hast Du schon verloren. Ein spontaner Fensterwurf wäre da für dein späteres Strafmaß günstiger.