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Alt 14.11.2022, 13:31   #1864
qbz
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Wilde Streiks in Deutschland

Streiks für Lohnforderungen ausserhalb der gekündigten Tarifverträge oder politische Streiks gelten in Deutschland als rechtswidrig. Sie könnten jedoch nachträglich von den Gewerkschaften übernommen und Streikgelder (Lohnanteile während des Streiks) ausbezahlt werden. .

In Deutschland haben im September 1969 sehr umfangreiche sog. wilde Streiks in der Metallindustrie stattgefunden für Lohnerhöhungen, als die Inflation auch sehr hoch war und sich die Gewerkschafen über eine sog. "Konzertierte Aktion" vom Staat einbinden liessen. Die Streiks haben damals die Gewerkschaftsmitglieder, die Basis organisiert. Allerdings gab es damals einen höheren Organisationsgrad.

In gegenwärtiger Zeit haben vor allem die Beschäftigten von Gorilla, einem Lieferdienst in Berlin, sog. wilde Streiks organisiert, weil sie einen Betriebsrat und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen wollten. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung der Streikenden für unwirksam, mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtscharta. Die rechtliche Situation bei sog. politischen Streiks ist keineswegs so eindeutig, wie dieser Artikel von der regierungsnahen Website des BPB feststellt: "Ein-bisschen-verboten-politischer-Streik". Aber klar: Beschäftigte gehen in Deutschland bei Streiks ausserhalb von reglementierten Tarifkämpfen ein sehr, sehr hohes Risiko bis zur fristlosen Kündigung ein.

Ein Hauptproblem bei der gegenwärtigen Lohnsituation (den bisherigen Reallohnverlusten infolge der Inflation) liegt IMHO aktuell daran, dass die Gewerkschaften, als die Inflation noch niedrig war, jeweils Tarifverträge mit zu langen Laufzeiten abgeschlossen haben. Sie müssen jetzt, um Reallohnverluste zu verhindern, auch rückwirkend Erhöhungen fordern.

Die Abschlüsse in der Metallbranche und dem Öffentlichen Dienst werden sicher besonders wichtig für die Reallöhne in Deutschland, weil ihnen quasi eine Leitfunktion für weitere Sektoren zukommt. So arbeiten viele ausserhalb des Öffentlichen Dienstes mit Verträgen, wo die Bezahlung direkt "in Angleichung" an den öffentlichen Dienst vereinbart ist.

Es würde mich allerdings aus diversen Gründen überraschen, wenn es im Rahmen der Tarifverhandlungen zu Lohnstreiks in Deutschland kommt. Ich denke, die Tarifparteien einigen sich nach dem üblichen Procedere, ohne es zu Streiks, die länger als sog. Warnstreiks als Teil des Procederes andauern, kommen zu lassen.

Wer von den Foristen hat schon mal an einem mehrtätigen Streik teilgenommen? Vermutlich niemand. Ich kann mich noch erinnern.

Geändert von qbz (14.11.2022 um 14:09 Uhr).
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