Zitat:
Zitat von Matthias75
Eine einzige, allgemeingültige Definition wird es vermutlich auch nicht geben. ...
Im Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsvergehens kann ich aber kein Denunziantentum sehen, allenfalls unnötige Kleinlichkeit. Aber was zu kleinlich ist und was nicht, ist dann wieder persönliche Definitionssache.
M.
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Genau! Wenn also bei ca 6m Strasenbreite, auf zwei Fahrspuren verteilt, zuzüglich Parkbucht 2m eine Verkehrsteilnehmerin meint, weil sie nicht in eine ausreichend große Parklücke ordnungsgemäß einparken kann, statt dessen den ca 1m breiten Radweg komplett zuparken zu müssen, dann empfinde ich die Anzeige nicht als "kleinlich". Das ist von grob rücksichtslos bis einfach dämlich irgendwas, aber ihre eigene Entscheidung, die beim Bussgeld (Ausweichen auf den ca 2m breiten Gehweg mit Gefährdung nötig) halt nach
Zitat:
Droht für das Parken auf dem Radweg ein Bußgeld?
Parken Sie auf dem Radweg ist eine Strafe in der Regel nicht vorgesehen, ein Bußgeld ist dann allerdings wahrscheinlich. Dieses kann zwischen 55 und 100 Euro liegen. Hinzukommt in der Regel auch ein Punkt in Flensburg. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen.
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sanktioniert wird und keine Bagatelle mehr ist.
