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Alt 09.11.2022, 22:54   #1848
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.409
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Ich halte es letztlich aber tatsächlich so wie du auch: Am Mittwoch reinschauen und dann sehen wir weiter. Alleine die Aspekte, die zum Thema soziale Gerechtigkeit zitiert werden, lassen das Papier (400 Seiten - uuuffff) interessant erscheinen.

Ich habe heute ins Herbstgutachten zu der zwischen uns kontrovers diskutierten Frage "Zusammenhang zwischen schuldenfinanzierten Energiesubventionen, Inflation, Gegenfinanzierung" reingeschaut:
Zitat:
"Die Energiekrise hat starke Auswirkungen auf die deutschen Staatsfinanzen. Die hohe Inflation hat zu deutlich steigenden Steuereinnahmen geführt. Gleichzeitig werden die gestiegenen Preise, die bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen sowie steigende Zinsen auf Staatsanleihen die Ausgaben des Staates erhöhen. Im Jahr 2022 ermöglichte die Anwendung der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse den notwendigen Spielraum für eine Ausweitung der Nettokreditaufnahme. Dieser Spielraum wird nun unter anderem zur Befüllung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) genutzt, aus dem die Entlastungsmaßnahmen der kommenden Jahre finanziert werden sollen. Einerseits ist unter dem Gesichtspunkt der Haushaltstransparenz die Nutzung des WSF kritisch zu betrachten. Andererseits dürfte der WSF die mit Schulden zu finanzierenden Ausgaben stärker auf Energiepreisentlastungen begrenzen als eine neuerliche Ausnahme von der Schuldenbremse im Jahr 2023. Um die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen, könnte eine Teilfinanzierung durch eine zeitlich streng befristete Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder die Einführung eines Energie-Solidaritätszuschlags für Besserverdienende in Betracht gezogen werden. Dies würde zudem dazu beitragen, die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen und zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
Damit sehe ich eigentlich meine diesbezüglich geäusserte Auffassung im Herbstgutachten explizit bestätigt. Die Wirtschaftsweisen sehen in den schuldenfinanzierten Entlastungsmaßnahmen eine Inflationswirkung und eine zusätzliche Belastung des Haushaltes. Um diese zu begrenzen, könnte eine Teilfinanzierung sprich teilweise Gegenfinanzierung über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes ..... erfolgen. Zudem Signal für solidarische Bewältigung der Energkrise.

Was sie am Entlastungspaket kritisch sehen, werde ich bei Gelegenheit noch anschauen.

Geändert von qbz (09.11.2022 um 23:25 Uhr).
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