Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
M.M.n. sollte es bezüglich jeden medizinischen Eingriffs so sein. Norm- und Laborwerte oder sonstige Befunde mögen als Orientierung dienen, nie jedoch als alleinige Entscheidung für eine Behandlung ohne eine Einwilligung des Patienten.
|
Genau. Die Einschränkung ist halt gegeben bei den (eleganter Bogen zurück zu den Diskussionen der letzten Woche) per Screening früh diagnostizierte Karzinomen. Da erfolgt die Indikationsstellung ausschließlich auf der Grundlage der Bildgebung (zum Beispiel Mammographie und Mammasonographie) plus histologischer Sicherung per Biopsie. Subjektive Beschwerden? Fehlanzeige! Rein somatisch geht es den Patient:innen ja gut!
Aber auch da gilt: ohne Einwilligung des:r Patient:in wird selbstverständlich nicht der geringste Therapieschritt vollzogen. Selbst mit histologisch gesichertem Karzinom hat jeder Mensch das Recht, sich gegen jede Behandlung zu entscheiden. Wir müssen nur über die entsprechenden Risiken des jeweiligen Procederes aufklären.
Auch wenn sich eine Patientin mit hochaggressivem Mammatumor für hochdosiertes Vitamin Plus Staphysagria-Kügelchen und Schwermetallausleitung entscheidet anstatt für eine operative Therapie, können wir als Normalo-Ärzte nicht viel tun, außer der Patientin klarmachen, dass sie jederzeit, wirklich: JEDERZEIT zurück kommen kann und auch dann keinen blöden Spruch gedrückt bekommt. Ich sage dann natürlich schon und in aller Deutlichkeit, dass das von ihr bevorzugte Vorgehen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entspricht, aber meistens sind diese Patientinnen nicht zugänglich für diese Art von Argument.
Ich raufe mir dann hinterher heimlich die Haare.
Die Schwelle, eine Person gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln, ist in diesem Land zum Glück sehr hoch.