Zitat:
Zitat von Flunse
Das kann ich Dir nicht vollständig beantworten.
Ich denke nur, dass es ethisch richtig sein kann, einen anderen Staat (oder auch andere Erwachsene) nicht uneingeschränkt gewähren zu lassen sondern entlang der von mir beschriebenen vier Schritte zu einer Handlungsänderung zu bewegen.
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Und nach welcher Ethik: nach der christlichen Ethik, der muslimischen Ethik, der hinduistischen, konfuzianischen Ethik?
Ich sehe es so: Es braucht Verträge bzw. Abkommen, die alle Staaten vereinbaren und ratifizieren, sowie Schiedsgerichte und internationale Strafgerichte bei Verstössen gegen die beschlossenen, ratifizierten Verträge. OnTop Völkerrecht und UNO-Charta. Für den Handel z.B. die Verträge der WTO, für Kriegsverbrechen den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag etc. (Leider erkennen Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten diesen nicht an!) Z.B. müssen die ratifizierenden Staaten das Pariser Klimaschutz Abkommen einhalten, man könnte gemeinsame Sanktionen festlegen usf.. Trump kündigte, Biden trat wieder bei. Oder das Artenschutzabkommen usf.. Es gab auch mal den INF-Abrüstungsvertrag.
Das Eltern-Kind Konzept widerspricht meines Erachtens der Gleichberechtigung im Völkerrecht.
Wikipedia: "Das Völkerrecht kennt nur gleichberechtigte Subjekte, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der durch sie mediatisierten Personen. Es gibt keine übergeordnete völkerrechtliche Autorität. San Marino und die Vereinigten Staaten von Amerika zum Beispiel stehen sich also als gleichberechtigte Subjekte gegenüber. Formal kommt diese Gleichrangigkeit bei der äußeren Gestaltung bilateraler völkerrechtlicher Verträge in der alternierenden Nennung der vertragsschließenden Parteien zum Ausdruck (Alternat). Die Gleichberechtigung der Staaten findet, insbesondere innerhalb der UN, ihren Ausdruck im Grundsatz der souveränen Gleichheit ihrer Mitglieder (Art. 2 I UN-Charta) und ihrer Stimmgleichheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Art. 18 I UN-Charta)."