Zitat:
Zitat von LidlRacer
Ich vermute, Deine Beispiele sind tatsächliche Fälle, oder?
Und wir reden von §28b des Infektionsschutzgesezes, richtig?
An der einzigen Stelle, an der ausdrücklich Wohngruppen erwähnt sind, geht es nur um Masken- und Testpflichten für dort tätiges ambulantes Pflegepersonal.
Ich gehe davon aus, dass eine andere Stelle in diesem etwas unübersichtlichen Paragraphen Deinen Zorn auslöst, kann aber (u.a. mangels Kenntnis näherer Umstände) nicht ohne weiteres erkennen, welcher es konkret ist.
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Ja, ganz reale Fälle.
Naja 4er Gruppen sind eher selten da nicht einfach sie wirtschaftlich zu betreiben.
Die Maske darf nur im eigenen Zimmer runter. In Gemeinschaftsraumen muss sie getragen werden. Rund um die Uhr.
Aber im Prinzip setzt es eh keiner um. Es ist schlicht kaum möglich.
Und ja es betrifft auch die Bewohner.
Es passieren einfach Dinge die unglaublich sind.
Am Anfang der Pandemie durften kerngesunde Menschen mit einer Behinderung lange ihre Heime nicht verlassen.
Jetzt müssen sie Maske tragen.
Nur weil in der Verordnung einfach behinderte reingeschrieben wurde.
Das ist ein Unding.
https://www.springerpflege.de/sars-c...t-ab-/23617436
https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...ohner-100.html
https://www.swr.de/swraktuell/baden-...licht-100.html
Das sind alles Heime mit vulnerablen Leuten.
Aber in der Behindertenhilfe/Wiedereingliederungshilfe???