Zitat:
Zitat von Mo77
Schau mal, nicht in allen Heimen leben vulnerable Menschen.
Genau das ist ja das Problem, dass wieder unabhängig von den individuellen Gefährdungen agiert wird.
Was ist denn mit einer WG von 4 kerngesunden Menschen mit einer Lernschwäche.
Eine Gruppe Menschen mit einer Sehbehinderung.
Einer Gruppe Menschen die kerngesund sind aber eine geistige Behinderung haben.
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Ich vermute, Deine Beispiele sind tatsächliche Fälle, oder?
Und wir reden von
§28b des Infektionsschutzgesezes, richtig?
An der einzigen Stelle, an der ausdrücklich Wohngruppen erwähnt sind, geht es nur um Masken- und Testpflichten für dort tätiges ambulantes Pflegepersonal.
Ich gehe davon aus, dass eine andere Stelle in diesem etwas unübersichtlichen Paragraphen Deinen Zorn auslöst, kann aber (u.a. mangels Kenntnis näherer Umstände) nicht ohne weiteres erkennen, welcher es konkret ist.