Zitat:
Zitat von Rausche
Also so wie es Wasserbüffel schon geschrieben hat.
Sollte der Grundversorger in so einem Fall mit einer Ersatzversorgung kommen sollte man das rechtlich prüfen lassen.
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Wer sollte das prüfen? Bundesnetzagentur?
Bis vor ein paar Jahren war es noch einfacher, da durfte die Ersatzversorgung nicht teurer sein als die Grundversorgung. Schwarz/Rot hat das aber abgeschafft und jetzt darf die Ersatzversorgung mit Beschaffungspreisen an der Börse berechnet werden.