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Alt 18.10.2022, 10:51   #73
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4.086
Zitat:
Zitat von Wasserbüffel Beitrag anzeigen
Wie gesagt, das Vorgehen deines Grundversorgers ist nicht korrekt und vermutlich rechtlich nicht haltbar.
Der Tenhagen schreibt hier auch, dass es nicht mehr so einfach ist:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/se...4-bd1d8ba90bac

Mein Verständnis:
Ich kündige meinen aktuellen Vertrag, dann beziehe ich weiter Energie die aber keinem Vertragsverhältnis mehr zugeordnet werden kann - §38.1: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html

Da steht aber: "In den Fällen des § 36 Absatz 1 Satz 5 besteht ein Anspruch des Haushaltskunden auf Ersatzversorgung."

Also erstmal nicht Grund-, sondern Ersatzversorgung.

§38.1 Satz 5: "Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte."

Wenn durch die Kündigung des Vertrags die Ersatzversorgung eintritt, dann besteht keine Pflicht zur Grundversorgung.

Irgendwie alles verwirrend.
dr_big ist offline   Mit Zitat antworten