Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Wasserbüffel
					 
				 
				Wie gesagt, das Vorgehen deines Grundversorgers ist nicht korrekt und vermutlich rechtlich nicht haltbar. 
			
		 | 
	
	
 Der Tenhagen schreibt hier auch, dass es nicht mehr so einfach ist:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/se...4-bd1d8ba90bac
Mein Verständnis: 
Ich kündige meinen aktuellen Vertrag, dann beziehe ich weiter Energie die aber keinem Vertragsverhältnis mehr zugeordnet werden kann - §38.1: 
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html
Da steht aber: "In den Fällen des § 36 Absatz 1 Satz 5 besteht ein Anspruch des Haushaltskunden auf Ersatzversorgung."
Also erstmal nicht Grund-, sondern Ersatzversorgung.
§38.1 Satz 5: "Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte."
Wenn durch die Kündigung des Vertrags die Ersatzversorgung eintritt, dann besteht keine Pflicht zur Grundversorgung.
Irgendwie alles verwirrend.