Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
Ich sagte eine Schelle links und rechts. Wo du da eine Mißhandlung reininterpretierst ist mir etwas schleierhaft. [...]
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Ich glaube, mein Ärger wandelt sich doch noch in Begeisterung. Bitte weiter so - du bist richtig gut!
§ 1631 Abs. 2 BGB wurde in Windeseile geändert und heißt jetzt: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Eine Schelle links und rechts ist zulässig.
(Aber meine Zustimmung zum Großteil deiner anderen Ausführungen. Ich habe mich zum Beispiel schon oft über andere Eltern gewundert, deren Kinder offensichtlich allesamt die reine Unschuld und - ganz wichtig - hochbegabt sind.)