Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
Gefährliche Körperverletzung, zählt da auch dazu wenn Eltern Ihren Kindern vegane Ernährung aufzwingen oder sie die Kinder mit 4 Jahren entscheiden lassen ob sie statt männlein nicht doch lieber weiblein sein wollen?
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Ich denke, das ist erstmal Auslegungssache (je nach aktuellem Zeitgeist).
Für die gefährliche Körperverletzung nach
§ 224 StGB wäre nötig :
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Es wäre dann wohl nachzuweisen, daß besagte vegane Ernährung Gift und/ioder gesundheitsschädliche Stoffe enthielte.
Der Vollzug einer lebensgefährdenden "Genderbehandlung" könnte auch in Frage kommen.
Denke aber, daß in den von dir genannten Fällen eher die Anwendung des
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen zu prüfen wäre, welcher den Passus :
"... oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt ... "
enthält.