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Alt 27.09.2022, 10:56   #50
Flow
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Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt Beitrag anzeigen
Gefährliche Körperverletzung, zählt da auch dazu wenn Eltern Ihren Kindern vegane Ernährung aufzwingen oder sie die Kinder mit 4 Jahren entscheiden lassen ob sie statt männlein nicht doch lieber weiblein sein wollen?
Ich denke, das ist erstmal Auslegungssache (je nach aktuellem Zeitgeist).

Für die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB wäre nötig :
  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Es wäre dann wohl nachzuweisen, daß besagte vegane Ernährung Gift und/ioder gesundheitsschädliche Stoffe enthielte.
Der Vollzug einer lebensgefährdenden "Genderbehandlung" könnte auch in Frage kommen.

Denke aber, daß in den von dir genannten Fällen eher die Anwendung des § 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen zu prüfen wäre, welcher den Passus :
"... oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt ... "
enthält.
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