Zitat:
Zitat von Mitsuha
Ist halt die Frage, was hier tatsächlich anwendbar ist...
https://www.dahag.de/c/ebs/arbeitsre...ecktreten-3587
Von meinem völlig naiven Standpunkt aus betrachtet ist die fällige Leistung nicht erbracht worden. Wenn ich also nun als Gläubiger vom Vertrag zurücktreten, würde ich annehmen, dass die gebräuchlichen zehn Werktage bis zur Rückzahlung durchaus eine angemessene Frist ist und keine Monate, die Ironman hier kulanterweise anbietet.
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Icz bezog mich auf die ursprüngliche Forderung, der Verzinsung ab dem Zeitpunkt der Zahlung, also ab irgendwann in 2021, nicht auf eine Verzinsung, wenn IM Germany jetzt nicht schnell genug die Startgebühren zurückzahlt.
M.