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Alt 08.08.2022, 11:32   #859
thenebu
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.01.2012
Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Dem du aber mit dem Vertrag, den du mit IM Germany (oder wem auch immer) bei der Anmeldung abgeschlossen hast, zugestimmt hast. Sprich: Du hast zugestimmt, sofort bei Anmeldung zu zahlen, dass aber IM Germany die Gegenleistung erst später, nämlich am Wettkampftag, erbringen muss. Und ja, du kannst dich beschweren, dass du gar keine andere Möglichkeit hattest. Es hat dich trotzdem keiner gezwungen, den Vertrag abzuschließen. Das war deine freie Entscheidung.

Ansonsten: nicht nur einen Paragraphen aus dem BGB (oder einem anderen Gesetz) picken, sondern auch einfach mal etwas vor und zurück blättern. Die Definition von „Verzug“ ist gar nicht so weit weg von Verzugszinsen (§ 286 BGB).

M.
Danke. Sehr fundiert!
thenebu ist offline   Mit Zitat antworten