Zitat:
Zitat von KevJames
Österreich hat sie zum 01.08. abgeschafft. Ob das wirklich nicht schlechter ist zeigt sich also erst in einigen Wochen.
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Viele (nicht alle) Expertinnen und Experten sehen die Aufhebung der Quarantänepflicht kritisch. Praktisch alle lachen aber wieder einmal über die konkrete Verordnung zu den weiter geltenden Verkehrsbeschränkungen, die ein paar kabarett-reife Bestimmungen enthält. Mein Liebling:
"Infizierte dürfen ab 1. August zwar mit FFP2-Maske in Lokale, diese dort aber nicht abnehmen. Das heißt:
Corona-Positiven ist es erlaubt, zum Beispiel in einem Wirtshaus zu sitzen und sich dort zu unterhalten. Konsumieren dürfen sie dort aber nichts, weil die Maske laut Verordnung wörtlich "durchgehend" getragen werden muss. Eine Ausnahme zum Essen und Trinken ist explizit nicht vorgesehen."
Auch die Schwimmbad-Regel finde ich super:
"Etwas skurril könnte es ab August auch in den Freibädern zugehen. Dorthin dürfen Corona-Infizierte künftig auch. Wenn der Zwei-Meter-Abstand im Freien auf der Liegewiese eingehalten werden könne, müsse laut der neuen Verordnung auch keine Maske getragen werden, interpretiert Jurist Bußjäger die Regelung.
Zu einem Problem mit dem Mindestabstand könnte es aber spätestens im Schwimmbecken kommen. Rein rechtlich müssten Infizierte im Wasser Maske tragen."
Wer die österreichische Realsatire ausführlicher lesen will - die Zitate stammen von da:
https://www.derstandard.at/story/200...uen-verordnung
Es gibt also wieder einmal eine Verordnung, von der jeder weiß, dass sie nicht ernst gemeint sein kann, und an die sich daher viele auch nicht halten werden ...