Vorsicht, nicht verwechseln: Sabine spricht vom "Rundumschutz", wohl so etwas wie eine Vollkasko. Und diese würde (Konjunktiv, da es ja vermutlich eh nicht über diesen "Rundumschutz" abgewickelt wird) wohl die Übernahme von "Sichtschäden" verweigern.
Die Ansprüche der gegnerischen Haftpflicht (so denn eine besteht, ist ja keine Pflichtversicherung) sind da ein gänzlich anderes Thema.
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