Bad und Küche rausreißen?? wird gemacht!
es zählen die qm - alles andere ist wurscht.
edit: in die Erläuterungen der Formulare für Bayern nachgeschaut -
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Bezeichnung
Verwenden Sie bitte aussagekräftige Bezeichnungen für Ihr Gebäude bzw. Ihre Gebäudeteile, wie z. B. Einfamilienhaus,
Wohnung Nr. 3, Arztpraxis, Tiefgarage Nr. 5.
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https://www.steuer-wirtschaft-recht....09.03.2022.pdf
danach folgt eine riesige Abhandlung über den Unterschied von Wohn- zu Nutzfläche und was wie in Ansatz kommt.