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Zitat von qbz
Wenn die Bank dem Handwerker das in Rechnung gestellte Geld aufgrund Deiner Handlungsweise auf dem vereinbarten Konto sperrt und es einfriert, hat er jedes Recht auf seiner Seite, wenn er dann die Leistung nicht mehr erbringt, oder Dir fairerweise eine andere Bank und ein anderes Konto für die Leistung anbietet, wo er Kontozugriff hat.
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Wenn im Vertrag über die Handwerksleistung die Bezahlungsmodalitäten genau erläutert sind, dann kann man dies keineswegs einseitig ändern (das wäre allenfalls bei neuen Aufträgen mit dann neuen Verträgen möglich) und die Konten von Gazprom oder Rosneft bei den russischen Banken waren nicht gesperrt. Devisenüberweisungen an diese Banken waren und sind weiterhin möglich.
Es ging bei der einseitigen Vertragsänderung von Russland einzig und alleine darum, den Rubelkurs zu stützen, indem man künstlich eine Markt geschaffen hat, auf dem Rubel gekauft werden.