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Alt 26.06.2022, 00:40   #7
cfexistenz
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 439
Ich frag mich überhaupt, ob die Aero-Abdeckung vom OSPW nicht unter "23.2 Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen" fällt und damit verboten sein sollte?

Eine aerodynamisch integrierte Toolbox hat ja noch einen Zweck, um Werkzeug mitzunehmen. Ein Tape zwischen den Extensions ist aber schon ein zusätzlich angebrachter Windabweiser. Eine Aero-Abdeckung am OSPW ja eigentlich auch, weil es nicht für die Funktion des Bauteils benötigt wird.

Wie steht ihr denn dazu?
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