Zitat:
Zitat von dr_big
Was willst du mit diesem Satz sagen?
Aus der von dir genannten Verordnung:
(4) Ab dem 10. Juli 2022 gilt das Verbot gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht für den Kauf oder den Transport oder damit verbundene technische oder finanzielle Unterstützung der folgenden Güter, die für ihre Einfuhr in die Union erforderlich sind:
a) 837570 Tonnen Kaliumchlorid des KN-Codes 310420 zwischen 10.Juli eines bestimmten Jahres und 9.Juli des folgenden Jahres,
b) eine Gesamtmenge von 1577807 Tonnen der anderen in Anhang XXI aufgeführten Güterder KN-Codes 310520, 3105 60 und 3105 90 zwischen dem 10. Juli eines bestimmten Jahres und 9. Juli des folgenden Jahres,
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Danke! Ich habe nur den 1. Abs. gelesen und die Verbotsliste, aus der ich kopierte.
Offenbar besteht für die in der Verordnung genannten Menge eine Ausnahmeregelung von der Verbotsliste und eine Importerlaubnis ab 10. Juli 2022. Es wäre natürlich informativ zu wissen, weshalb genau diese auf die Tonne konkrete Menge da steht und ob das und wenn ja wieviel es von der in den Vorjahren aus Russland importierten abweicht. Wenn es gleich wäre, bräuchte man ja eigentlich die Stoffe auch nicht in die Liste aufzunehmen.
Ich habe grob folgende Zahlen gefunden: 11 Millionen Tonnen NPK-Dünger in der EU, ca. 25-30 % aus Russland, d.h. ca. 2,75 -3 Millionen NPK-Dünger.