Gerade mal nachgeschaut. Stimmt tatsächlich. Wir unterschreiben, dass der Veranstalter nur haftet, wenn man ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Gilt für alle Ausrüstungsgegenstände.
Der Kärtner hat wohl 2011 gewonnen, weil er den Haftungsausschluss kurz vor dem Rennen unterschrieb. Das befanden die Richter als zu kurz. Seither muss ja beim Abholen der Unterlagen unterschrieben werden.
Also doch Fahrradschloss..,
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