Zitat:
Zitat von DocTom
...Jan, hatten wir das schon; den RA zahlt die gegnerische Versicherung!
Und den Versicherungsgutachter der Gegenseite musst / solltest du nicht an das Rad lassen, bevor du mit deinem RA gesprochen hast.
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Mehr als fraglich, ob die Versicherung gleich eine*n Sachverständige*n beauftragt.
Zunächst werden die sicher - um sich grob ein Bild über die Höhe der Ansprüche machen zu können - nach Bildern des beschädigten Fahrrad und einer Anschaffungsrechnung (zwecks Alter und Neuwert) fragen.