Zitat:
Zitat von dr_big
Den Rechtsanwalt bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Frag einfach bei einem Anwalt an, der erklärt dir das.
Um welche Schadenshöhe geht es eigentlich, so ca.?
|
Richtig! Das letzte was der Threadersteller im Moment braucht ist eine Rechtsschutzversicherung.
Gute Besserung erst mal!
Hast du von der gegnerischen Versicherung bereits eine Schadennummer? Der Pkw-Fahrer sagte dir ja zu, den Schaden unverzüglich seiner Kfz-Haftflichtversicherung zu melden. Heutzutage geht das meist telefonisch oder online. Die Chancen stehen also gut, dass der Schaden als solches bereits angelegt ist im System der Versicherung.
Oft ist es dann so, dass die Mitarbeiter*innen der Schadeabteilungen wegen des Faktor Zeit telefonisch Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen. Dann nämlich lässt sich hier und da ggfs. noch etwas steuern (völlig wertfrei, Versicherungen sind nicht von Grund auf böse und was die machen als "aktives Schadenmanagement" ist oft legitim).
Es könnte also sein, dass du bereits Kontakt mit der Versicherung hattest oder sehr bald haben wirst. Im besten Fall hast du dann ruck-zuck per Email im PDF Format einen Schrieb der Versicherung mit Schadennummer, Sachbearbeiter*in und Zusage der Übernahme der schadenbedingten Kosten.