Zitat:
Zitat von Microsash
Für ein Radunfall gelten weitgehensten die gleichen Regeln wie für einen Autounfall. Heist, wenn dein Rad nicht fahrtauglich ist, hast du Anspruch auf ein "Leifahrzeug" .
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Grundsätzlich absolut richtig.
Aber wo gibt es ein vergleichbares Miet-Fahrzeug?
Da ich alter und Zustand nicht kenne , kann ich nur mutmaßen.
Der Beschreibung nach gehe ich von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.
Hier rechnet die Versicherung nach Fahrzeugwerten ab.
Das bedeutet Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Das Rahmenset muss aus Sicherheitsgründen erneut werden.
Lenker ebenso.
Das wird teuer.
