Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Du verwechselt da verschiedene Rechtsgebiete miteinander die Haager Landkriegsordnung, die ich mit Kriegsrecht meine und das Völkerrecht zur prinzipiellen Gewaltanwendung zB Art 2 der UN Charta
Das Kriegsrecht regelt wie geschossen wird, die UN Charta regelt wann überspitzt formuliert
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Es ist offensichtlich geregelt, dass Russland nicht schießen darf.
Also ist eine Regelung über das "wie" gegenstandslos.
Es käme höchstens noch erschwerend hinzu, wenn sie dagegen auch noch verstoßen.