Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
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Die Verbrecher sind die Politiker die die Kriege anordnen und die Generale die sie planen, nicht aber die Hirachien darunter.
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Was die bloße Teilnahme am illegalen Angriffskrieg angeht, ist es sicherlich so wie du es schreibst, dass hierfür die oberen Befehlshierarchien die strafrechtliche Kernverantwortung tragen.
Anders sieht es aber (so weit ich weiß) bei individuellen Kriegsverbrechen wie Vergewaltigungen und Erschießungen von Zivilisten aus. Hier trägt durchaus jeder einzelne Soldat für die von ihm individuell verübten Taten die volle strafrechtliche Verantwortung, denn es wird ganz sicher dafür keine verschriftlichten Befehle geben, sondern allenfalls eine billigende Tolerierung derartiger Gräueltaten.
Deshalb sind ja auch längst von der ukrainischen Generlalstaatsanwaltschaft mehrere tausend Strafverfahren gegen einzelne in vielen Fällen auch bereits namentlich ermittelte Soldaten insbesondere nach den Massakern im Rahmen der Belagerung von Kiew eingeleitet worden und ich gehe davon aus, dass viele dieser Verfahren auch mit Verurteilungen nebst internationalen Haftbefehlen enden werden.
Da ja mutmaßlich die meisten russischen Soldaten den Krieg überleben werden und möglicherweise auch in Zukunft im Ausland Urlaub machen wollen, werden diese Verfahren mittelfristig durchaus Relevanz mindestens für die individuelle Reisefreiheit der Täter haben, selbst wenn -was stark anzunehmen ist- der russische Staat Rechtshilfe bei der Aufklärung derartiger Kriegsverbrechen weiter ablehnt oder sogar die Täter mit Orden auszeichnet.
Auch nach dem zweiten Weltkrieg gab es (wenn auch z.T. mit gigantischer Zeitverzögerung) g
egen einzelne KZ-Auifseher oder KZ-Sekretärinnen separate Prozesse komplett unabhängig von den Nürnberger Prozessen, Verfahren und Verurteilungen.