Zitat:
Zitat von dr_big
Nach meinem Verständnis müssen Verträge auch immer rechtskonform sein. Ändert sich die Rechtslage, dann müssen Verträge ggf. angepasst werden.
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Wir wissen ja nicht welches Zivilrecht zur Anwendung kommt, aber die Sanktionen gegen Russland haben nur dann Auswirkungen auf die Vetragswährung, wenn einer oder beide Vertragsparteien auf Grund dieser Sanktionen nicht mehr in der Vertragswährung zahlen kann oder leisten kann. Beides sehe ich nicht, genau da gibt es ja die Ausnahmen von den Sanktionen