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Alt 18.03.2022, 09:45   #251
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4.095
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. Jeder weiss aufgrund des allgemeinen Tempolimits, dass das nicht zulässig ist, ergo ist die Handlung zwangsläufig vorsätzlich und entsprechend zu werten. Ein 80 Schild kann man mal übersehen, aber nciht die generellen 100.
Beim Handy ist das dann auch so, jeder weiss, dass er es nicht darf und wer es macht handelt vorsätzlich und unter vollem Bewusstsein der Gefahr und möglichen Folgen. Daher kann ich das Urteil gut nachvollziehen. Wenn jemand aus anderen Gründen abgelenkt ist (Wespe im Auto, Elefant auf dem Radweg, ...) dann hat der Fahrer die Ablenkung nicht selbst herbeigeführt. In so einem Fall wäre kein Vorsatz im Spiel und es muss entsprechend milder geahnt werden.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten