Zitat:
Zitat von Hafu
Es wäre evt. hilfreich, statt "immer das gleiche zu schreiben" einfach deine Aussagen mit entsprechenden belastbaren Quellen zu flankieren, denn sonst sind es eben nur Behauptungen.
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Dann zeig mir doch einen Ersatzakku mit Typgenehmigung
Ich vermute mal, dass sich der Mediziner nicht mit den Details von Zulassungsverfahren auskennt. Typgenehmigungen gibt es z.B. bei Leuchtmitteln, eine H4 Lampe darfst du in jeden beliebigen Scheinwerfer mit H4 Sockel einbauen und alles ist i.O. Bei Reifen hört das schon wieder auf, die haben zwar auch eine allgmeine Bauartprüfung, aber trotzdem darfst du auf dein Fahrzeug nicht jeden beliebigen Reifen montieren. Bei Batterien ist das Thema aber wie schon mehrfach geschrieben, dass die Betriebserlaubnis immer nur in Kombination Batterie mit Ladeelektronik mit mechanischen/thermischen Schutzeinrichtungen erfolgt, also sehr individuell und fahrzeugspezifisch ist.
Vergleichbar wäre das villeicht mit einem Airbag-System, da darfst du auch nicht das Lenkrad mit dem Airbag eines anderen Fahrzeugmodells verbauen, obwohl das in einem anderen Fahrzeug für den Strassenverkehr homologiert ist. Auch beim Airbag muss die Auslösecharachteristik mit der Airbag Geometrie und Entfaltungsgeschwindigkeit auf den jeweiligen Fahrzeuginnenraum angepasst und abgenommen sein. Eine einfache e-Nummer auf dem Airbag reicht da nicht.