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Alt 04.03.2022, 08:55   #2868
Nepumuk
Szenekenner
 
Benutzerbild von Nepumuk
 
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 2.666
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Es wird langsam mühsam immer das gleiche zu schreiben. Ein Verbrenner besteht aus mechanischen Komponenten, eine Nockenwelle durch eine Nockenwelle gleicher Geometrie zu tauschen ändert nichts an der Betriebserlaubnis. Baust du Nocken mit anderer Geometrie ein, dann erlischt die BE.
Genauso ist es bei einer Antriebsbatterie. Tauscht du ein Zellmodul gegen ein gleiches aus, dann bleibt die BE erhalten, baust du aber ein anderes Modul ein weil die original verbauten nicht mehr verfügbar sind, dann ist die BE erloschen.
Also gibt es auch hier keinen wesentlichen Unterschied zwischen Verbrenner und eAuto. Ein Auto muss ordnungsgemäß mit zugelassenen Ersatzteilen so repariert werden, dass es anschließend entsprechend seiner BE am Verkehr teilnehmen darf. Ob es sich dabei um mechanische oder elektrische Komponenten handelt spielt keine Rolle.


Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Da kommt dann der Fahrzeughersteller ins Spiel, weil nur der OEM genau sagen kann was die Ladeelektronik macht.

Das wird also kompliziert.
Ist es heute beim Verbrenner doch auch schon. Steuergeräte, CAN-Bus und die ganze Elektronik ist doch heute schon nichts mehr für Hinterhofschrauber, da muss man sich schon auskennen. Trotzdem gibt es Werkstätten, die das können und so wird es bei eMobilität auch laufen, sobald ein relevanter Markt dafür da ist.
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