Zitat:
Zitat von Nepumuk
Woraus schließt du, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ein Akku sachgerecht repariert wird?
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Es wird langsam mühsam immer das gleiche zu schreiben. Ein Verbrenner besteht aus mechanischen Komponenten, eine Nockenwelle durch eine Nockenwelle gleicher Geometrie zu tauschen ändert nichts an der Betriebserlaubnis. Baust du Nocken mit anderer Geometrie ein, dann erlischt die BE.
Genauso ist es bei einer Antriebsbatterie. Tauscht du ein Zellmodul gegen ein gleiches aus, dann bleibt die BE erhalten, baust du aber ein anderes Modul ein weil die original verbauten nicht mehr verfügbar sind, dann ist die BE erloschen. Da man wahrscheinlich keine unterschiedlichen Module mischen kann müsste man ohnehin die ganze Batterie auf andere Zellchemie umbauen, damit ist dann klar, dass die BE weg ist. Man kann natürlich wieder eine BE beantragen, dann muss man aber nachweisen dass die neu verbaute Batterie sicher ist, d.h. dass auch die Ladeelektronik dafür geeignet ist. Da kommt dann der Fahrzeughersteller ins Spiel, weil nur der OEM genau sagen kann was die Ladeelektronik macht. Das wid also kompliziert.