Zitat:
Zitat von Hafu
Bin kein Völkerrechtsexperte, aber würde ernsthaft bezweifeln, dass ein Kriegsverbrecher "Mitglied" am Gerichtshof in Den Haag sein muss. Sonst gäbe es dort wenig zu tun, da Kriegsverbrecher eher wenig Lust auf Verurteilung haben.
Milosevic wurde in Den Haag der Prozess gemacht, ebenso wie Ratko Mladic, dem Verantwortlichen für das Gemetzel in Srebrenica und die beiden hatte sicher nie eine "Mitgliedschaft" beantragt.
Rausches Fragen schließe ich mich auch an. Es ist bemerkenswert wie wenig Informationen alles in allem die Russland-Korrespondenten über die Stimmung in Russland in der Lage sind zu liefern. Ist aber sicher auch schwierig, weil es in Russland ja keine Meinungsforschungsinstitute gibt und die Menschen auf der Straße oft sehr ausweichend antworten, wenn sie von ausländischen Reportern befragt werden.
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Erstmal Den Haag
Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der IStGH erhielt keine universelle Zuständigkeit. Von IStGH verfolgt werden kann eine Person für Verbrechen nach dem 1. Juli 2002 nur dann, wenn
die Person Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates ist (Art. 12f.),
die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates begangen wurde (Art. 12f.),
die Situation durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH gem. Kapitel VII verwiesen wurde (Art. 13), oder
ein Staat, der nicht Mitglied ist, die Zuständigkeit des IStGH formell bejaht und die Tat auf seinem Territorium verübt wurde oder die Person Staatsangehöriger von diesem ist (Art. 12f.).
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Der IStGH wird von derzeit 123 Vertragsstaaten[5] unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen
Putin kann daher nicht angeklagt werden