Zitat:
Zitat von ritzelfitzel
... Verordnete Behandlungen 3G, Selbstzahler 2G... Aber für dieselben Räumlichkeiten, dasselbe Personal, zur selben Zeit. 
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Da musste ich jetzt auch erst drei mal überlegen, was die o.g. Unterscheidung zwischen 2G und 3G für einen Sinn macht und auf welcher Grundlage sie beruht.
Zu Selbstzahlerbehandlungen gehören z.B. auch Wellnessmassagen, d.h. da gelten dieselben Regelungen wie für Friseure, Tatoo-Studios und sonstige körpernahe Dienstleistungen.
Bei medizinischen Behandlungen geht man davon aus, dass das häufig vulnerable Menschen mit dabei sind, weshalb die Regeln hier strenger sind und Ungeimpfte komplett außen vor bleiben.
Aber natürlich müsste man, wenn man in einer Praxis beides anbietet, Räumlichkeiten und Personal für die beiden Bereiche streng trennen oder eben ausschließlich die Dienstleistung mit der strengeren Zugangsregelung anbieten. Ich bin mir fast sicher, dass das Gesundheitsamt, das so auch vorsieht, nur haben die keinerlei Kapazität übrig, die Einhaltung ihrer Regeln auch zu überprufen, wodurch dann der augenblickliche Wildwuchs entsteht.