Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Sobald mein Sohn genesen ist, ist von den Tests befreit, weil er sonst bei Pooltests Fehlalarme auslösen könnte.
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Bei uns wird auch nach Erkrankung/Genesung weiter getestet, allerdings mit Einzel-Schnelltests.
Zitat:
Zitat von merz
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Gilt in Hessen auch, siehe
hier.
Aus meiner Erfahrung und Beobachtung heraus gilt allerdings: Wenn's einer in der Familie hat, bekommt's der Rest auch. Vor allem mit kleinen Kinder ist Abstandhalten einfach nicht möglich. Insofern finde ich es sinnvoll und auch rücksichtsvoll, in so einem Fall die Kontakte zu reduzieren und/oder sich vermehrt zu testen. Wobei die Schnelltest aber häufig nicht oder erst nach Ausbruch der Erkrankung anschlagen.
Ist aber wieder die Frage: Was ist erlaubt und was ist sinnvoll?
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Das Kindergartenkind betreut sich aber nicht selbst. Wenn das Kind in Quarantäne muss, ist einer der Eltern mit dabei, egal ob geboostert oder nicht.
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Das ist doch dann aber ein Fall für die Kinderkrankentage bzw. die neu eingeführten Coronkinderkrankentage.
M.