Zitat:
Zitat von pepusalt
Da haben sich alle Politiker im Dezember auf bundesweite 2G geeinigt und dann hebelt in Lüneburg ein Richter das auf und woanders fast flächendeckend bestätigen die Gerichte das.
Das jetzt bei Omicron 2G im Einzelhandel öfters fällt, kann man fast noch nachvollziehen, damals bei Delta Flickenteppich in Lüneburg nicht.
Das führte immer wieder zu einem Flickenteppich, an dem mal nicht 'die Politiker' Schuld waren, aber das dann so handhaben mussten.
Verschiedene Richterlein haben vor einem Jahr schon bei Maskenpflicht zu komplett verschiedenen widersinnigen Ausgestaltungen fatal gewirkt, geschweige denn zu Demonstrationsverboten/erlaubnissen (Leipzig)
Schon ein Problem, auch wenn ich grundsätzlich schon finde dass unsere Gerichtsbarkeit relativ gut ist. Aber zum teils rasanten Pandemiegeschehen oft noch weniger geeignet als die Politiker.
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Stellst Du damit das Prinzip der Unabhängigkeit der Gerichte in Frage? Das ist doch eines der Grundpfeiler des Rechtsstaats, daß Gerichte völlig unabhängig von politischem Einfluß (
zumindest so unabhängig wie möglich) geltende Gesetze zur Anwendung verhelfen - auch gegen (juristisch möglicherweise inkompetente) Politiker. Daran zu rütteln wäre ein großer Schritt zu einem autoritären Staat, in dem willkürliche Verordnungen möglich werden - wer sieht darin einen Gewinn? Kannst dazu etwas auch
hier nachlesen, z.B. :
Zitat:
Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Standesprivileg der Richter. Vielmehr hat deren Unabhängigkeit den Zweck, eine allein an Recht und Gesetz ausgerichtete Rechtsanwendung der Gerichte sicherzustellen und dient damit dem Interesse der Rechtsuchenden. Einer Instrumentalisierung der Rechtsprechung für politische, ideologische oder weltanschauliche Ziele – wie in totalitären Herrschaftssystemen üblich – soll damit von vornherein die Grundlage entzogen werden; zudem wird eine effektive Kontrolle der anderen Staatsgewalten gewährleistet. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsstaat.
Die Unabhängigkeit der Richter ist sowohl in sachlicher, als auch in persönlicher Hinsicht geschützt. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet die Freiheit von Weisungen im Bereich der richterlichen Tätigkeit. Insoweit ist jede Art der Einflussnahme durch andere staatliche Stellen unzulässig. Das gilt sowohl für die Art der Erledigung wie auch für den Inhalt von Entscheidungen.
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