Zitat:
Zitat von Helmut S
Freilich hat die die verarscht - aber sowas von.
Zunächst: Wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, dann reicht ein Nachweis und sie muss sich nicht impfen lassen.
Wenn das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot der Einrichtung ausspricht, verliert die Frau zunächst Anspruch auf Lohnzahlung - sie kann ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen. Das auch erst, wenn sie über einen nicht unerheblichen Zeitraum fehlt. Ein unmittelbarer Kündigungsgrund ist das nicht. Schon gar nicht fristlos oder so. Hier hat zunächst regelmäßig eine Abmahnung zu erfolgen. Usw. Usw. …. Sie kann also noch gar nicht gekündigt werden, denn ab 15.03. gilt das erst. Es reicht für eine Abmahnung oder Kündigung nicht aus, wenn sie sagt, dass sie am 15.03. nicht geimpft sein wird. Erst dann kann der arbeitsrechtliche Prozess in Gang kommen. Und selbst, wenn sie sich am 15.03. den ersten Piks geben lässt, ist es höchst fraglich ob der AG mit einer Abmahnung mit folgender Kündigung durchkommt.

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danke schön.
im Detail habe ich die Frau nicht befragt wie das mit der Kündigung abgelaufen ist oder bei ihr abläuft. Aber ich werde sie vermutlich nächsten Freitag im Testzentrum treffen, da frage ich nach. Bzw werde ihr das mit den "medizinischen Gründen" sagen.