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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Treibhausgasminderungsgesetz
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.01.2022, 13:12   #9
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von TriVet Beitrag anzeigen
Dein Denkfehler ist keiner, sondern gesunder Menschenverstand.
Leider ist dieser in der Politik eher selten bis nie anzutreffen.
Und da du keinen fossilen Brennstoff ("Kraftstoff in Verkehr bringst") ersetzt, wird dir das Amt das Geld vermutlich verweigern.

Letzlich ist das ein Ablasshandel für mineralölkonzerne und co.
Zitat:
Zitat von El Stupido Beitrag anzeigen
Nun ja, ich bin kein Jurist aber mir springt der Satzteil "elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde" ins Auge.
Sicher vermeidest du auf dem Rad ja den Ausstoß von CO2 (außer dem in der Ausatemluft ) aber du nutzt ja keinen Strom, der anrechenbar ist.
Man will ja offenbar vermeiden, dass alle Radfahrer*innen und Nutzer*innen von Bus und Bahn diesen Zuschuss beantragen und gezielt Nutzer*innen von E-Autos belohnen bzw. einen Anreiz für deren Nutzung setzen.
ich vermute auch, dass mit solchen oder ähnlichen Begründungen mir der Zuschuss vorenthalten wird und ich somit "gezwungen" werde, mir ein E-Auto zuzulegen, das letztlich genauso viel rumstehen würde wie unser alter Diesel und beim Rumstehen ohnehin am meisten Emissionen vermeiden wird.

Aber rein interessehalber und um die genaue Begründung zu bekommen, werde ich den Antrag in den nächsten Tagen wohl stellen. und natürlich werde ich auch weiterhin mit dem Rad zur Arbeit pendeln. Denn sowenig wie auch nur ein einziger Autofahrer wegen dieser weniger als 1€ pro Tag vom fossilen Verbrenner auf ein E-Auto umsteigen wird, so wenig werden Menschen deshalb vom Auto aufs Fahrrad wechseln. Dafür gibt es weitaus einleuchtendere und lebensnähere Gründe.

Die Google-Recherche erbrachte übrigens, dass mit dem Treibhausgasemissionsminderungsgesetz durchaus auch Infrastrukturvorhaben wie z.B. der Bau von Radwegen bezuschusst werden soll und es finden sich Handlungsanweisungen für Antragsteller, wie man bei solchen Projekten die vermiedenen Emissionen überschlägig dem Umweltbundesamt hochrechnen/ belegen kann.

Vom Geiste her ist diese Gesetz also durchaus auch darauf angelegt, die Nutzung von Fahrrädern statt Autos mit Verbrennerantrieb bzw. des ÖPNV zu fördern.
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