Zitat:
Zitat von Hafu
Ich bin gerade am Überlegen, ob ich als ganzjähriger Fahrradnutzer nicht auch diesen seit dem 1.1.2022 möglichen Zuschuss beantrage und meinen Arbeitsweg per Strava-Link beim Umweltbundesamt belege. Mir fällt auf die Schnelle kein plausibler Grund ein, warum einem Radfahrer, der beim aktuellen Strommix definitiv weniger CO2 für seine Mobilität verursacht, dieser Zuschuss verweigert werden könnte, wenn er hunderttausenden von E-Autofahrern vom Umweltbundesamt genehmigt wird.
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Einen logischen oder moralischen Grund gibt es natürlich nicht, diese Verordnung gibt es aber natürlich nicht her, da hier ausdrücklich nur von Verminderung von CO2 Emmisionen im Fahrzeugbereich gesprochen wird.
In meinen Augen zeigt das aber auch den falschen Ansatz den man fährt.
Man versucht z.b. den Flottenverbrauch zu senken, allerdings wenn man den z.b. um 10% senkt, aber dann 10% mehr Autos verkauft, was die Realität der letzten 40 Jahre war, dann ist für die CO2 Bilanz rein gar nichts gewonnen.
Effektivitätsgewinne wurden in den letzten Jahren immer in mehr Verbrauch/Konsum umgemünzt. Da muss ein andere Ansatz her.