Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten
Ergänzungen und Ausführungsbestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet, mit denen die Verkehrswende durch gezielte Förderung von Projekten zur Vermeidung der Verbrennung fossiler Brennstoffe beschleunigt werden soll.
Hier ist der aktuelle Gesetzestext.
Zitat:
Zitat von Umweltbundesamt
|
Vom Verwaltungsdeutsch übersetzt heißt das, dass
aktuell jeder Fahrer eines Elektroautos einen Geldzuschuss (derzeit noch formlos beim Umweltbundesamt per email !)beantragen kann (rund 300,-€ bei durchschnittlicher jährlicher Fahrleistung) für die Vermeidung der Emissionen, dass er eben elektrisch fährt und nicht einen fossilen Verbrenner nutzt.
Ich bin gerade am Überlegen, ob ich als ganzjähriger Fahrradnutzer nicht auch diesen seit dem 1.1.2022 möglichen Zuschuss beantrage und meinen Arbeitsweg per Strava-Link beim Umweltbundesamt belege. Mir fällt auf die Schnelle kein plausibler Grund ein, warum einem Radfahrer, der beim aktuellen Strommix definitiv weniger CO2 für seine Mobilität verursacht, dieser Zuschuss verweigert werden könnte, wenn er hunderttausenden von E-Autofahrern vom Umweltbundesamt genehmigt wird.
Mache ich gerade einen Denkfehler oder gibt es Formulierungen im "Vollzug 38. BImSchV" die meinen Bestrebungen widersprechen?