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Zitat von JENS-KLEVE
In Kleve wurde keine Demonstration angemeldet, aber eine Frau hat sich bei der Polizei als Ansprechpartner gemeldet und dafür gesorgt, dass alles so läuft wie die Polizei es will. Damit waren / sind dann wohl alle Seiten zufrieden gewesen. Wie gesagt, die meiste Leute kamen nicht, weil jemand dazu aufgerufen hat, sondern weil in den Medien stand, dass spazieren gegangen wird.
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Zitat von Bundesinnenministerium
Die Länder Bayern, Berlin (teilweise), Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eigene Landesversammlungsgesetze erlassen. In allen anderen Ländern gilt das Versammlungsgesetz des Bundes.
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NRW hat (im Gegensatz zu Bayern) kein eigenes Versammlungsgesetz, so dass dort nur die relativ allgemeinen Ausführungsbestimmungen des Bundes gelten. Wenn die Polizei auch zufrieden war, wird das schon seine Richtigkeit gehabt haben. Vielleicht wurde ja sogar der 48-Stunden-Abstand zur Anmeldung in diesem Fall in Kleve eingehalten
Bei den
Querdenker-Spaziergängen in Bayern ist das zu einem beträchtlichen Teil nicht der Fall und die Umwidmung der Demonstration als Spaziergang dient einerseits dem Unterlaufen des Versammlungsrechts und Vermeiden von Auflagen und andererseits dazu der Demo ein bürgerliches Framing zu verschaffen.