Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Die Strafen wiederholen sich bei Nichtimpfung quasi wie mehrmals Falschparken
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Da hätte ich gerne juristische Klärungshilfe:
Bei Falschparken ist es klar: eine bestimmte Handlung/Fehlverhalten (die ja auch immer zeitlich begrenzt ist) in einem konkreten Fall wird geahndet. Nicht geimpft sein ist ein dauerhafter Zustand, keine Handlung, keine "Tat". Wie definieren sich dann konkrete wiederholte "Tatbestände"? Je Tag, Woche, bei jedem Verlassen des Hauses? Mir fällt als Analogie nur der Zustand der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation ein - kann man dafür wiederholt bestraft werden (bei jeder Teilnahme an Versammlungen der verbotenen Organisation)? Gibt es andere bußgeldbewehrte Dauerzustände im vorhandenen Recht?