Zitat:
Zitat von NBer
...das Gesundheitsamt ist wie gesagt nicht erreichbar.
Wie ist das rein rechtlich.....wenn sich das Gesundheitsamt gar nicht meldet......
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Wie es rechtlich im Detail ist kann ich dir leider nicht sagen.
wie war denn dein cT-Wert im positivem PCR-Test?
Virologisch/ epidemiologisch betrachtet dürftest du vom ersten Tag an, an dem du Erkältungssymptome gehabt hattest (schwach) infektiös gewesen sein (evt auch schon in den ein bis zwei Tagen vorher). Eher schwache Virusausscheidung ist ja ein typisches Merkmal geimpfter Infizierter, warum diese gesellschaftlich die Pandemie viel weniger verstärken wie die infizierten Ungeimpften (Geimpfte stecken nur 1/10 so viele andere Menschen an wie Ungeimpfte).
Der Schnelltest liefert bei schwacher Virusausscheidung oft falsch-negative Ergebnisse.
Warum der (eigentlich hochempfindliche) PCR-Test bei dir das erste mal ein negatives Ergebnis ergab, weiß ich nicht. Evt. wurde er nicht sachgerecht (tiefer Mund-Rachenraum) durchgeführt.
In drei Tagen sind die 14 Tage seit Beginn der Infektiösität vorbei, die das Gesundheitsamt üblicherweise vorschreiben würde, wenn sie dich erreicht hätten. Ab da hast du IMHO das zumindest moralische Recht, deine freiwillige Quarantäne zu beenden.
In Bayern, wo es kein Problem ist, PCR-Tests zu bekommen, könntest du dich gewissermaßen zur eigenen Beruhigung freitesten. In Neubrandenburg scheint das mit den PCR-Tests aber ziemlich kompliziert zu sein.