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Also, Rückfrage bei Condor heute morgen:
In den Radkoffer dürfen nur das Rad und Kleinteile wie Werkzeug, Luftpumpe, etc. Persönliche Gegenstände dürfen nicht in den Radkoffer.
Sprühdosen sind ok, CO2 Patronen sind definitiv verboten.
Man muss damit rechnen, daß der Radkoffer evtl. von der Bundespolizei geöffent wird.
Kleine Bemerkung zu den Spezialisten, die meinen die CO2 Patrone im Satttelrohr verstecken zu müssen:
Wenn man etwas aus Unkenntnis oder aus Versehen einpackt, dann kann man das betreffende Teil abgeben und gut ist.
Wenn man das Teil aber versucht vor der Kontrolle zu verbergen, dann ist das Vorsatz. Im günstigsten Fall verpasst man den Flug, weil die Kontrolle dann etwas länger dauert. Im ungünstigsten Fall hat man ein Verfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs am Hals.
Die Damen und Herren bei der Sicherheitskontrolle haben die Regeln nicht gemacht. Das manche Vorschriften technisch unsinnig sein mögen, muss man mit diesen Leuten nicht diskutieren. In der Regel sind diese Herrschaften humorberfreit und freuen sich über jeden vermeintlich superschlauen, der meint sie austricksen zu können.
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"Mehr Licht"
Johann Wolfgang von Goethe
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